Das Elternwahlrecht bleibt
Das Elternwahlrecht bleibt und wird mit der Primarschule sogar noch ausgebaut:
Mit der Primarschule haben Eltern nach wie vor die Möglichkeit zu entscheiden, auf welche weiterführende Schule ihr Kind gehen wird. Einziger Unterschied ist, dass Eltern zwei Jahre mehr Zeit haben und erst nach der 6. Klasse entscheiden. Nach sechs Jahren ist es deutlich besser absehbar, ob Kinder besser die Stadtteilschule oder das Gymnasium besuchen sollten. Diese Regelung gilt für Kinder mit und ohne Gymnasialempfehlung. Dabei werden die Eltern durch regelmäßige Rückmeldegespräche mit den Lehrerinnen und Lehrern in ihrer Entscheidungsfindung unterstützt. Die endgültige Entscheidung bleibt selbstverständlich bei den Eltern.
Hinzu kommt ein erweitertes Elternrecht auf Gymnasien, allerdings nur, wenn das Konzept der Bürgerschaft realisiert wird. Dann würden im Gymnasium allein die Eltern einen Schulwechsel in der Zeit von der 8. bis zur 10. Klasse beantragen können. Wer nach der 8. Klasse auf dem Gymnasium bleibt, muss mindestens bis zum ersten Bildungsabschluss (in Klasse 10) vom Gymnasium gefördert werden.