Artikel-Schlagworte: „Gymnasialempfehlung“

Die Primarschulen und die weiterführenden Schulen arbeiten Hand in Hand (ab Klasse 4)

Die Schüler in der Primarschule erhalten ab der vierten Klasse bereits Fachunterricht aus dem jeweils zugehörigen Gymnasium. Fachlehrer der weiterführenden Schulen unterrichten die letzten zwei Jahre an der Grundschule und bereiten die Schüler somit zeitgerecht und umfangreich auf das Gymnasium vor. Auch lernen die Schüler die neuen Lehrer bereits ab Klasse 4 kennen und haben somit schon Bezugspersonen für die nächsten Jahre in der weiterführenden Schule. Zudem können die Eltern in ihre Schulwahlentscheidung bereits die Einschätzungen der Lehrer der weiterführenden Schulen einbeziehen.

Kurz gesagt: Das Gymnasium wird nicht verkürzt, sondern durch ein mehrstufiges Modell sogar aufgewertet.

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Das Elternwahlrecht bleibt

Das Elternwahlrecht bleibt und wird mit der Primarschule sogar noch ausgebaut:

Mit der Primarschule haben Eltern nach wie vor die Möglichkeit zu entscheiden, auf welche weiterführende Schule ihr Kind gehen wird. Einziger Unterschied ist, dass Eltern zwei Jahre mehr Zeit haben und erst nach der 6. Klasse entscheiden. Nach sechs Jahren ist es deutlich besser absehbar, ob Kinder besser die Stadtteilschule oder das Gymnasium besuchen sollten. Diese Regelung gilt für Kinder mit und ohne Gymnasialempfehlung. Dabei werden die Eltern durch regelmäßige Rückmeldegespräche mit den Lehrerinnen und Lehrern in ihrer Entscheidungsfindung unterstützt. Die endgültige Entscheidung bleibt selbstverständlich bei den Eltern.

Hinzu kommt ein erweitertes Elternrecht auf Gymnasien, allerdings nur, wenn das Konzept der Bürgerschaft realisiert wird. Dann würden im Gymnasium allein die Eltern einen Schulwechsel in der Zeit von der 8. bis zur 10. Klasse beantragen können. Wer nach der 8. Klasse auf dem Gymnasium bleibt, muss mindestens bis zum ersten Bildungsabschluss (in Klasse 10) vom Gymnasium gefördert werden.

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